Albanien, Andorra, Österreich, Belarus, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Vereinigtes Königreich, Ukraine, San Marino, Montenegro, Vatikan
Argentinien, Brasilien, Chile, Mexiko, USA, Kanada
Australien, Neuseeland
Brunei, Japan, Südkorea, Singapur, VAE, Katar
China hat die Visumbefreiung für Bürger folgender Länder mit regulärem Reisepass für Tourismus, Geschäftsreisen und Familienbesuche geöffnet
Bürger beider Länder mit regulärem Reisepass können in der Regel ohne Vorvisum für kurzfristige Aufenthalte reisen
Berechtigt: Bürger aus 54 Ländern (USA, UK, Japan, etc.)
Anforderung: Gültig nur an den 60 designierten Grenzübergängen wie Peking, Shanghai, Guangzhou. Andere Grenzübergänge nicht anwendbar.
Erforderlich: Reisepass gültig > 3 Monate
Bestätigtes Anschlussticket (in Drittland innerhalb 240 Stunden, Rückkehr ins Herkunftsland nicht erlaubt)
Prozess: Dokumente bei Einreise am Grenzübergang vorlegen, nach Genehmigung Einreisegenehmigung erhalten.
Erlaubt: Tourismus oder innerprovinziales Reisen in 24Provinzen wie Peking, Shanghai, Sichuan.
Verboten: Aufenthalt außerhalb der designierten Gebiete.
Zeitlimit: Maximaler Aufenthalt 240 Stunden (berechnet ab Mitternacht nach Einreise)
Überschreitung/Außerhalb: Muss bei Behörden Aufenthaltsdokumente beantragen (nur für Notfälle oder höhere Gewalt).
Registrierung: Unterkunft muss innerhalb 24 Stunden registriert werden (Hotel oder Polizei).
Nur für kurzfristige Tourismus/Geschäftsaktivitäten. Arbeit oder Studium verboten.